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   OLG Hamm, 09.05.1988 - 8 U 250/87   

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OLG Hamm, 09.05.1988 - 8 U 250/87 (https://dejure.org/1988,3096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.1988 - 8 U 250/87 (https://dejure.org/1988,3096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 1988 - 8 U 250/87 (https://dejure.org/1988,3096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abberufung eines Gesellschafters-Geschäftsführers; Stimmverbot; Übertragung der Geschäftsanteile auf Ehefrau; Umgehung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1439
  • DB 1989, 168
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.1976 - II ZR 19/75

    Treuhänderische Übertragung von GmbH-Anteilen zur Umgehung des Stimmverbots um

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1988 - 8 U 250/87
    Mag auch zweifelhaft sein, ob das Stimmverbot für jeden Fall der Abberufung gilt, so besteht doch Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, daß dieses Stimmverbot jedenfalls bei einer Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund zu gelten hat (BGH DB 1976 S. 478 = NJW 1976 S. 713, 714; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 21 II 2, § 36 III 3; Fischer/Lutter/Hommelhoff, § 47 Rdn. 9, 15; Rohwedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rdn. 62; Zöllner, a.a.O., § 47 Rdn. 53).

    So gilt es z.B. als unzulässige Umgehung, wenn der Gesellschafter seinen Geschäftsanteil nur der Form nach auf einen Treuhänder überträgt mit dem Ziel, bei der Beschlußfassung seine sonst nicht zugelassene Stimme doch noch zur Geltung zu bringen (BGH DB 197 S. 478 = NJW 1976 S. 713; Fischer/Lutter/Hommelhoff, § 47 Rdn. 11).

  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3764/10

    Gesellschafterversammlung einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft:

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass bei Anteilsveräußerungen, die zum Zwecke der Umgehung eines Stimmverbots vorgenommen werden, auch der Erwerber nach § 47 Abs. 4 GmbHG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (etwa BGH NJW 1976, 713, 714; DB 2008, 2128, 2129; OLG Düsseldorf NZG 2001, 991, 992 ff.; OLG Hamm GmbHR 1989, 79/80).
  • OLG München, 16.05.2018 - 7 U 2752/17

    Wirksamkeit zweier Beschlüsse einer Hauptversammlung

    Möglich und richtig bleibt, ein Stimmverbot eingreifen zu lassen, wenn im Einzelfall ein Umgehungssachverhalt festgestellt wird (vgl. OLG Hamm GmbHR 1989, 79).
  • OLG München, 27.06.2018 - 7 U 2752/17

    Wirksamkeit zweier Beschlüsse einer Hauptversammlung

    Möglich und richtig bleibt, ein Stimmverbot eingreifen zu lassen, wenn im Einzelfall ein Umgehungssachverhalt festgestellt wird (vgl. OLG Hamm GmbHR 1989, 79 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00

    Umgehung des Abstimmungsverbots

    Es genügt vielmehr, dass die Abtretung in der tatsächlich gesicherten beiderseitigen Erwartung erfolgt ist, der Erwerber werde zugunsten des selbst nicht stimmberechtigten Veräußerers abstimmen, und dass dies der Zweck des Geschäftes war (vgl. BGH NJW 1976, 713, 714; OLG Hamm DB 1989, 168; Baumbach/Hueck/Zöllner, § 47 GmbHG Rdnr. 69).
  • OLG Hamm, 01.09.2010 - 8 U 118/09

    Ausschluss des Stimmrechts von Aktionären hinsichtlich der Anordnung einer

    Ein Stimmverbot könnte jedoch eingreifen, wenn im Einzelfall ein Umgehungssachverhalt festgestellt wird (Senat, GmbHR 1989, 79 = NJW-RR 1988, 1439; Hüffer, aaO.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - L 17 U 250/01

    Voraussetzungen der Feststellung einer Berufskrankheit (BK); Erfordernis des

    Die Verwaltungsakten des Beklagten (8 Bände), die Vorprozessakten S 8 U 250/87 = L 17 U 77/89, S 13 U 221/95 = L 5 (17) U 352/97 und S 5 U 35/99 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG München, 15.12.2020 - 23 U 2488/19

    Stimmrechtsausschluss eines GmbH-Gesellschafters

    Es genügt vielmehr, dass die Abtretung in der tatsächlich gesicherten beiderseitigen Erwartung erfolgt ist, der Erwerber werde zu Gunsten des selbst nicht stimmberechtigten Veräußerers abstimmen, und dass dies der Zweck des Geschäftes war (vgl. BGH, NJW 1976, 713, 714; OLG Hamm, DB 1989, 168; OLG Düsseldorf, NZG 2001, 991 Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 22. Aufl. 2019, § 47 Rn. 101).
  • OLG München, 29.03.2012 - 23 U 3953/09

    Zulässigkeit der Feststellungsklage: Feststellung der fehlenden Stimmberechtigung

    Der bei der Beschlussfassung am 15.12.2008 noch gegebene zeitliche Zusammenhang ist entfallen, so dass offen bleiben kann, ob dies einen "Beweis des ersten Anscheins" (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.05.1988, 5 U 250/07, NJW-RR 1988, 1439) für eine Umgehung begründen kann.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2000 - 17 U 118/99

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Gesellschafterbeschlusses bei einer aus einem

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  • LG Potsdam, 30.09.2009 - 52 O 67/08

    Aktiengesellschaft: Umgehung des Stimmverbots beim Widerruf der Bestellung eines

    63 Zwar sind die Entscheidungen in der Rechtsprechung zur Umgehung von Stimmrechtsverboten bisher nur zu Abstimmungen in der GmbH ergangen (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; OLG Hamm, Urteil vom 9.5. 1988, 8 U 250/87, DB 1989, 168), ihre Aussagen lassen sich aber verallgemeinern, weil auch im Aktienrecht das Prinzip, das niemand Richter in eigener Sache sein darf verankert ist.
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